Grundsätzliches zu der Kostenübernahme für die Hebammenhilfe

Hebammen üben einen eigenständigen Beruf aus, als Fachfrauen für die Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett bis zu der achten Lebenswoche des Kindes, und für die gesamte Stillzeit.

Während der Zeit kann jede gesetzlich, oder privat- krankenversicherte Frau die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen. Dafür benötigt sie keine Überweisung des Arztes.
Die Kosten für meine Hebammenleistungen werden nach §301a SGB V Hebammen Gebührenverordnung direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Bei privat versicherten Frauen nach der HebGebO Nrd.Westf.